Die Änderung des Verpackungsgesetzes tritt ab dem 01. Januar 2022 in Kraft. Betroffen werden hier ...
Somit ist die Verwendung jeglicher Art von Plastiktüten (Plastiksackerl) und -taschen komplett verboten. Eingesetzt werden nun Produkte aus biologisch abbaubarem Material wie Maisstärke oder Zuckerrohr.
Das Verbot umfasst sowohl große Einkaufsketten als auch kleine Imbissbuden oder Apotheken. Gemeinsam mit dem Handel und den Unternehmen wird jedoch an Lösungen und Übergangsbestimmungen für Kleinunternehmer und Einzelhändler gearbeitet.
Als Lösung bieten wir unseren Kunden in Österreich auch vollständig biologisch abbaubare Tüten an. Eine TÜV Austria Zertifizierung ist somit auch für unsere Produkte gegeben.
Zudem können als Alternative auch Stofftaschen und Non-Woven Bags verwendet werden.
Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung. Wir helfen Ihnen, um in kürzester Zeit eine Lösung zu finden.